Neue kritische Prüfung
des «Novus Ordo Missae»

Am 25. September 1969 haben die Kardinäle Ottaviani und Bacci ihr Breve esame critico del «Novus Ordo Missae» herausgegeben.
In der Rückschau kann man durchaus Anlaß für das II. Vaticanum sehen, eine angemessene Erneuerung der Liturgie anzugehen. Aber nach dessen Abschluß stürzten sich Unmengen von Kommissionen – in Rom, bei den Bischofskonferenzen, in Pfarreien – auf die Kirche, die nun den blutleeren Karneval der liturgischen Revolution in Gang setzten, welcher schließlich zu einer beispiellosen Entsinnlichung des Gottesdienstes führte.
Von dem, was dann kam, ist der Novus Ordo noch das Harmloseste; aber er ist mitverantwortlich für die weitere Entwicklung. So sei nach der Erfahrung von fast vier Jahrzehnten eine neue kritische Prüfung des «Novus Ordo Missae» versucht – nun aus psychologischer Sicht; theologisch kann ich den Kardinälen nichts hinzufügen.
Manches gehört eigentlich nicht dazu, so etwa die Volkssprache in der Liturgie; sie war schon gleich nach dem II. Vaticanum zugelassen worden.
Für nichts anderes sehe ich so starke Argumente für und wider gleichermaßen. Den Konzilsbeschluß, daß die lateinische Sprache die eigentliche Liturgiesprache bleibe, die Volkssprache aber angemessenen Raum einnehmen dürfe, erscheint durchaus sinnvoll.
Die heutige Praxis, die das Lateinische in eine abgelegene Nische verbannt, entspricht ebensowenig diesem Konzilsbeschluß wie die verheerend schlechten und vielfach falschen Übersetzungen. Der Dauerbrenner «für alle» statt «pro multis» ist nur ein Beispiel; vieles andere ist ebenso falsch, etwa «.. aller Mächte und Gewalten». Andere Übersetzungen sind auffällig stillos, etwa die von «In spiritu humilitatis».
[Zahlreiche Beispiele und Erörterungen sind zu finden in
• W.H.W: Die Übersetzung liturgischer Texte (E&E 12/07) •]
Nicht dazu gehört die Handkommunion, die auf eine sehr dubiose Weise eingeführt wurde.
Um akzeptabel zu sein, müßte die Handkommunion verbunden sein mit einer entsprechenden Kultur der Sorgfalt, wie sie im christlichen Altertum selbstverständlich war (Kyrillos von Jerusalem!).
In der Verbindung
♦ mit dem fast völligen Verzicht auf eucharistische Nüchternheit,
♦ mit dem Verzicht auf das Knien beim Empfang,
♦ mit Selbstspendung (indem man die Hostie mit der anderen Hand ergreift, statt sie aus der Hand zu nehmen, in der man sie empfangen hat – was auch heute noch offiziell untersagt ist),
♦ mit Laien als Kommunionhelfern (die auch heute noch, weil hierzulande niemals notwendig, offiziell untersagt sind)
— in dieser Melange trägt sie dazu bei, das Wesen der Eucharistie zu verleugnen – schon in den frühen achtziger Jahren hörte ich eine junge Frau sagen: «Wenn ich mir vorstellen würde, die Hostie sei wirklich Leib Christi, könnte ich nicht zur Kommunion gehen».
Nicht eigentlich dazu gehört die Celebratio versus populum – da ist der Novus Ordo sehr undeutlich. Früher gefiel sie mir; heute sehe ich, daß sie sinnwidrig ist und zudem den Priester verführt, zum Volk zu beten und nicht zum Herrn.
Was nun den Novus Ordo selbst betrifft: einiges an ihm ist früheren Zeiten entlehnt; diese Repristinationen sind besonderer Beachtung wert.
Demgegenüber steht eine Unzahl von Neuerungen, die ganz überwiegend schädlich erscheinen.
Schädlicher aber noch ist das, was fehlt, was nicht mehr geregelt ist und dadurch der Zelebration des eigenen liturgischen Unverständnisses den Weg bahnt.

Der Novus Ordo: Repristinationen

Repristinationen sind etwa der Friedensgruß der Gemeinde, die Kommunion sub utraque, alttestamentliche Lesungen.
Das alles darf man gelten lassen (wenn es auch keineswegs notwendig ist). Aber –
Die liturgisch angemessene Form des Friedensgrußes wäre: vom Altar ausgehend, weitergegeben von einem zum nächsten, aber nicht durcheinander ringsumher, nicht mit Händeschütteln; dieses bringt eine sehr unliturgische Atmosphäre mit sich, weil es in unserer Kultur ausdrucksreiche Gestaltung geradezu einfordert, die die Konzentration auf die Gegenwart des Herrn sprengt.
Selbstspendung der Kommunion ist nach wie vor nur dem Zelebranten erlaubt; darum ist Kommunion sub utraque für Laien nicht mit der Handkommunion vereinbar.
Von alttestamentlichen Lesungen sind aus alter Zeit nur noch Bruchstücke einer Leseordnung vorhanden (zudem aus Benevent, dessen Leseordnung sich nicht ganz mit der unseren deckt), so daß es großer Sorgfalt bedurft hätte, angemessene Perikopen zu finden.

Der Novus Ordo: das Neue

Priester und Ministranten halten nicht mehr betend vor den Stufen des Altars inne, sondern steigen sogleich hinauf: ein schwerwiegender Verzicht an Achtung vor dem heiligen Ort.
Das Schuldbekenntnis verliert so seinen sinnvollen Ort; es verliert auch seine sinnvolle Gestalt: alle bekennen «.. und euch, Brüder und Schwestern» und bitten diese um ihr Gebet – aber die Brüder und Schwestern sind ja zur gleichen Zeit beim Bekenntnis, keiner hört auf diese Bitte. Der Priester spricht dann die Vergebungsbitte – hat er das Bekenntnis nicht selbst mitgesprochen? Im älteren Ritus rundete sich die Form: der Priester bekannte, und die Ministranten beteten für ihn; dann bekannten sie selbst, und der Priester betete für sie.
An diesem «Stufengebet» beteiligten sich die, die mit zum Altar hinaufsteigen sollten. Man kann durch das Bekenntnis der Ministranten das des Volks repräsentiert sehen. Später jedoch sprach vor der Kommunion das ganze Volk ein Schuldbekenntnis, dem dann wieder das Vergebungsgebet folgte.
In alter Zeit bekannte man auch den Heiligen seine Schuld; später wurde das abgerundet dadurch, daß man sie auch um ihr Vergebungsgebet bat. Nun bleibt diese Bitte an die Heiligen, aber im Bekenntnis werden sie nicht mehr angesprochen. Hier hat man den älteren Teil beseitigt; die davon isolierte Bitte wirkt nun unorganisch.
In der neuen Leseordnung sind viele Perikopen entstellt oder gar sinnlos. Am 2. Sonntag im Jahreskreis wird im Jahre B die Geschichte von Samuel und Eli gelesen. Samuel sagt hiernach: «Rede, Herr, Dein Diener hört» – aber der Herr antwortet nicht mehr. Zu Gründonnerstag und im Jahre C auch zu Fronleichnam wird der Abendmahlsbericht aus dem I. Korintherbrief gelesen. Aber die Warnung vor unwürdigem Empfang, die unmittelbar darauf folgt und auf die Paulus mit dem Bericht hinzielt, ist in beiden Fällen gestrichen. Und in der Lesung aus der Apokalypse zu Allerheiligen sind – hatte man da ein Herz für Antisemiten? – die zwölf Stämme Israëls gestrichen.
Den Vergleich der Textqualität zwischen den alten und neuen Opferungsgebeten möge jeder selbst durchführen. Die Anlehnung an den jüdischen Brauch in «Gepriesen bist Du ...» wird desavouiert, indem man nicht mehr einfach für Seine Schöpfung dankt, sondern das einschränkt durch die Floskel «.. und der menschlichen Arbeit» (und bei den Juden ist «Frucht der Erde» eben nicht das Brot).
Schon durch den Verzicht auf das einleitende «Der Herr sei mit euch» haben die priesterlichen Gebete an Gestalt verloren. Die große Schlußformel: «durch unsern Herrn Jesus Christus» ist nach dem Tagesgebet erhalten, fehlt aber nach Gabengebet und Schlußgebet, wo nur noch das kurze «durch Christus, unsern Herrn» steht – so verliert auch nach dem Tagesgebet die Formel ihre strukturelle Bedeutung als Abschluß der priesterlichen Gebete.
Schlimmer noch ist, daß dadurch der herrlich markante musikalische Aufsteig vom E in «per omnia saecula saeculorum» zum c des «Sursum corda» und in der Präfation wegfällt.
Und das Verstummen vorm Eintritt ins Heiligtum der Wandlung, die Stille der Oratio secreta (so hieß zuvor das Gabengebet), ist verlorengegegangen.
Die Vorschrift, daß der Priester den Gesang des Sanctus abwarten muß, um mit dem Hochgebet zu beginnen, steht, vor allem bei der Zelebration «versus populum», selbst dem gregorianischen Gesang entgegen, ganz besonders aber dem Gesang polyphoner Meßkompositionen, welche jedoch laut § 116 von «Sacrosanctum concilium» (Vat. II) keineswegs aus der Messe ausgeschlossen werden dürfen:
der Priester macht hierbei den Eindruck sinnlosen Wartens; so erscheint der Chorgesang als Einlage, nicht mehr als Teil der Liturgie. Infolgedessen erlebt man oft den «großen Plumps»: zu Beginn des Sanctus ist das Volk, das eigentlich «actuose» teilnehmen soll, auf seinen Hinterteilen gelandet.
Und bei längeren Kompositionen, die dazu eingerichtet sind, das Benedictus der Elevation folgen zu lassen oder in die gar eine Elevationsmusik integriert ist, dehnt sich diese Zeit des Wartens ins Untragbare, weshalb viele Kompositionen ungeachtet ihres musikalischen Wertes heute nicht mehr vorkommen.
Das Hochgebet in angemessener Weise laut vorzutragen ist schwer – wenn schon, dann muß es im Hochamt gesungen werden.
Von den neuen Hochgebeten stehen an Textqualität das III. und IV. dem I., dem alten römischen Kanon, nach, und das II. ist ganz unzureichend für diese einzigartige Funktion (ganz zu schweigen von den später neuzugelassenen Peinlichkeiten).
Das II. Hochgebet wird auf Hippolyt zurückgeführt; aber der orthodoxe Theologe Michael Chronz weist darauf hin, daß gerade das fehlt, was an diesem Text das wertvollste ist, ein vorarianisches Zeugnis für die Wesensgleichheit von Vater und Sohn: anstelle von «Dein (von Dir) untrennbares Wort, durch den Du alles gemacht hast» bietet dieses Hochgebet nur «Dein Wort, durch das Du alles gemacht hast». Die gleiche Tendenz zeigt sich in der neuen Schlußformel der Epiklese: anstelle von «in Erwartung der seligen Hoffnung und Ankunft der Herrlichkeit unseres großen Gottes und Heilandes Jesu Christi» (Tit. 2, 13) nur «in Erwartung der seligen Hoffnung und Ankunft unseres Heilandes Jesu Christi» (ich übersetze aus dem Lateinischen, da die deutschen Meßtexte unzureichend sind; «Ankunft» griechisch steht für griech. «Erscheinung»).
Vermißt jemand eine Epiklese im I. Hochgebet? Früher wurde schon gegen Ende der Opferung gebetet: «Komm, Heiligmacher, allmächtiger, ewiger Gott ...».
Und wenn denn schon «Deinen Tod, o Herr, ...» vom Volk gesprochen werden soll (der Priester spricht Gott, den Vater, an, das Volk aber Christus), dann doch nach «Tut dies zu meinem Gedächtnis», nicht nach «Geheimnis des Glaubens».
Taktlos ist es, denen, die gerade den Leib des Herrn empfangen haben, nun plötzlich zuzumuten, sich irgendwelche Vermeldungen anzuhören.
Das Kalendarium des Novus Ordo hat auf vieles verzichtet: auf die drei Vorfastensonntage, so daß der Aschermittwoch keinerlei Bezug zu seinem Sonntag mehr hat; auf die Quatember, die dem Weihesakrament, das am Quatembersamstag gespendet werden sollte, einen eindrücklichen Rahmen gaben. Bekommen haben wir die Zählung nach einem bemerkenswert undurchschaubaren «Jahreskreis».
Schon vorher hatte die Reform des Festkalenders begonnen. Gerade waren schon der an sich sinnvollen Regel, daß Sonntage nur Hochfesten weichen, auch die Feste des heiligen Stephanus und des heiligen Apostels Johannes zum Opfer gefallen, die zuvor immer den ihnen angemessenen hochfestlichen Rang gehabt hatten. Daß aber nun diese Feste dem Fest der heiligen Familie weichen, daß andererseits der Allerseelentag, der ja ein Gedenktag ist und kein Fest, gegen den Sonntag bestehen kann, ist sinnwidrig.
Bemerkenswert ist, daß nichts von diesen Neuerungen zur Teilnahme des Volkes, dem Palladium der liturgischen Bewegung, beiträgt.
Betrachtet man freilich die Messe als Aufführung, wo wie im Theater nichts von Belang ist, was das Publikum nicht mitbekommt, dann kann man im laut gesprochenen Gabengebet einen solchen Beitrag sehen. Betrachtet man aber die Messe als Gottesdienst, dann ermöglicht das Erleben des Verstummens vor dem Hochgebet mehr Teilnahme als das Verstehen der Worte jenes Gebetes.

Der Novus Ordo: Das, was fehlt

Wie verhindert der Priester, das ihm nach der Wandlung Bröckchen vom Leib des Herrn von den Fingern fallen oder irgendwann weggewischt werden (nur mit größter Achtsamkeit zu vermeiden, wenn er bei der Kommunionausteilung Kindern die Stirn bekreuzigt)? Der alte Ritus hatte dafür strenge Regeln, der neue nicht mehr. Die Folge ist, daß die meisten Priester gar nicht mehr darauf achten.
Meint jemand, sowas werde schon nicht passieren? Ich achte seit langem, wenn ich die Handkommunion empfange, auf solche Krümel; und ich entdecke oft welche.
Meint jemand, das sei nicht so schlimm? Der lese Kyrillos von Jerusalem!
Dem entspricht die nachlässige Behandlung von Korporale, Patene und Kelch – da sie nunmehr jeder berühren darf, werden sie lieblos hin- und hergeräumt; daß sie die Gefäße für Leib und Blut des Herrn sind, bleibt unbeachtet. Damit aber wird auch der Eindruck der Heiligkeit der gewandelten Gestalten selbst verringert.
Anderes ist weniger schlimm, raubt der Liturgie aber ihre Ausdruckskraft.
Wo steht der Priester, wo die Ministranten? Wohin wenden sie sich? Wie bewegt man sich im Raum, zeigt man, daß dies der Raum ist, in dem der Herr leiblich gegenwärtig wird?
Wie hält der Priester bei der Elevation die Hostie hoch: mit einer Hand, mit beiden; oder gar mit der Patene in der einen Hand? (Kürzlich hörte ich einen afrikanischen Vater seinem Sohn erklären: Wenn du Gästen etwas bringst, immer es mit beiden Händen halten, auch wenn es leicht ist, aus Achtung vor den Gästen!)
Wie hält der Priester am Schluß des Kanons zur Kleinen Elevation mit zwei Händen die Dreizahl von Hostie, Patene und Kelch empor? Früher hielt er die Hostie (ohne Patene) über den Kelch – das war symbolstark.
Dies und vieles andere. Leider erlebe ich heute, daß viele Priester und erst recht andere Mitwirkende immer das Falsche zu treffen wissen. Der Novus Ordo hat dazu geführt, daß kaum mehr einer die Formensprache der Liturgie versteht.
Und dann all die vielen bedeutungsstarken Gesten, die weggefallen sind. So geht von der Bedeutung der Liturgie immer mehr verloren.

Auswertung

Die Liturgiekonstitution des II. Vaticanum hatte im Kanon 23 – «damit die gesunde Tradition bewahrt bleibe» – angeordnet, daß «Neuerungen schließlich nicht geschehen dürfen, wenn nicht ein wahrer und sicherer Nutzen für die Kirche das fordert», und zudem vorausgesetzt, daß «die allgemeinen Gesetze der Struktur und des Sinnes der Liturgie» «in Betracht gezogen werden».
Diese Neuerungen – «das Neue» und «das, was fehlt» –, die weitgehend im Gegensatz zur Struktur und zum Sinn der Liturgie stehen, die von einer vorangehenden «genauen theologischen, historischen und seelsorgerischen Untersuchung» nichts spüren lassen und die eher einen wahren und sicheren Schaden für die Kirche erwarten ließen, widersprechen also direkt der Konzilskonstitution.
Die liturgischen Projekte des II. Vaticanum also «waren eine Sache, der Ordo Missae Pauls VI. eine ganz andere, die deutschen Übersetzungen und dann das «Gotteslob» wieder eine andere, die darauf folgende Praxis in den Pfarrkirchen noch eine andere. Vom II. Vaticanum ist dabei nicht viel geblieben außer, rein magisch, dessen steter Beschwörung.» (• W.H.W: Heiliger Eros (E&E 1/96) •)
Der Novus Ordo war sehr viel besser als das, was in der Praxis aus ihm gemacht wurde. Dennoch drängt sich mir der Eindruck auf, daß das, was danach kam, der Tendenz der Verfasser des Novus Ordo folgte. Eine Kluft läßt sich nur erkennen zwischen ihm und dem Konzil, auf das er sich zu berufen pflegt, nicht aber zwischen ihm und seinen Folgen.
W.H.W.

Postscriptum 

Gut eine Woche danach erfahre ich, daß an ebendem Tag, da ich diesen Text zu schreiben begonnen habe, am 17. November 2006, Papst Benedikt XVI. eine Anordnung veranlaßt hat, die die «Übersetzung» «für alle» untersagt; binnen zweier Jahre muß sie überall berichtigt sein.
W.H.W.

Postscriptum posterum

Mehr als sechs Jahre sind seit jener Anordnung vergangen; in der Zwischenzeit, am 14. April 2012, hat Papst Benedikt sie nun auch selber ganz ausführlich und verbindlich erneuert.
Was ist seitdem in Deutschland geschehen?
Nichts.
W.H.W.
Siehe auch:
• Der Triumphzug der Dummheit:
  II. Das Wunder der Kommission
  – Die Neuordnung der Liturgie – •
• Die neuere Geschichte der «actuosa participatio» •
• Liturgie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils •

Orietur Occidens


Zwischen II. Vaticanum und «Novus Ordo Missæ»:
Sechs Brüche

Über „Liturgie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils“ haben wir bereits ausführlich geschrieben (E&E 19 (2014), S. 14-44). Da aber ging es nicht nur, aber auch um den Sinn der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ dieses Konzils. Doch was dem Sinn gemäß ist, ist oft schwer zwingend aufzuzeigen. Wenn etwa die Konstitution anordnet: «Innovationes, demum, ne fiant nisi vera et certa utilitas Ecclesiae id exigat, et ... – Neuerungen schließlich dürfen nicht ingeführt werden, wenn nicht ein wahrer und sicherer Nutzen der Kirche das erfordert, und ...» (23), so eröffnet diese an sich wichtige Klausel eher Meinungsverschiedenheiten den Raum, als daß sie zu unbezweifelbarer Klarheit führt. Auch die außerordentliche Menge veränderter und ausgewechselter Gebetstexte über das ganze Kirchenjahr hin ist ein deutliches Anzeichen dafür, daß die umfassenden Vorschriften dieses Artikels 23 schwerlich beachtet worden sein können, aber kein unbezweifelbarer Beleg.
Darum soll hier nun aufgezeigt werden, wo der Novus ordo missæ, der oft für eine von diesem Konzil veranlaßte Reform ausgegeben wird, auch dem Buchstaben nach mit „Sacrosanctum Concilium“ bricht.

I.

Die „actuosa participatio“, die „tätige“ oder „wirkliche Teilnahme“ der Gläubigen an der Liturgie hat die Liturgiekonstitution eindringlich eingefordert, sie hat ihr ein eigenes Kapitel (II. De liturgica institutione et de actuosa participatione prosequendis) gewidmet: «Valde cupit Mater Ecclesia ut fideles universi ad plenam illam, consciam atque actuosam liturgicarum celebrationum participationem ducantur, quae ab ipsius Liturgiae natura postulatur ... Quae totius populi plena et actuosa participatio, in instauranda et fovenda sacra Liturgia, summopere est attendenda – Sehr begehrt die Mutter Kirche, daß sämtliche Gläubigen zu jener vollen, bewußten und wirklichen Teilnahme der liturgischen Feiern geführt werden, die von der Natur der Liturgie selbst gefordert wird» (Sacr. Conc. 14).
„Wirklich“: „actus“ als philosophischer Begriff bedeutet in etwa „Seinsvollzug“.
Doch durch den Novus ordo missæ wurde diese Teilnahme des Volkes, wie sie sich in den Jahrzehnten vor diesem Konzil entwickelt hatte, nicht etwa ausgeweitet, sondern deutlich eingeschränkt; wir haben dies bereits ausführlich dargelegt:
• Die neuere Geschichte der «actuosa participatio» • E&E 17 (2012), S.39-42.

II.

«Ut sana traditio retineatur et tamen via legitimae progressioni aperiatur, de singulis Liturgiae partibus recognoscendis accurata investigatio theologica, historica, pastoralis semper praecedat – Damit die gesunde Tradition beibehalten werde und dennoch der Weg zu berechtigtem Fortschritt eröffnet werde, gehe der Überprüfung der einzelnen Teile der Liturgie immer eine genaue theologische, historische und pastorale Untersuchung voraus», hat die Liturgiekonstitution angeordnet (23). An zwei Stellen zeigt sich, daß eine historische Überprüfung nicht vorgenommen wurde:
(1.) Im Confiteor, im Schuldbekenntnis, bekannte man in der überlieferten Form seine Sünden Gott, dann Heiligen und (der Priester) «vobis, fratres» / (diese) «tibi, pater»; darauf wurde Fürbitte erbeten von ebendiesen Heiligen, dann von den Brüdern, vom Priester. Nach dem Novus ordo missæ jedoch werden die Sünden nur noch Gott «et vobis, fratres – und allen Brüdern und Schwestern» bekannt; die Heiligen aber, die hier übergangen werden, werden dann nach wie vor um Fürbitte angegangen. Hätte die Kommission, wenn sie schon die sinnvolle überlieferte Form beschneiden wollte, aber doch jene Vorschrift beachtet, so hätte sie gesehen, daß in den ältesten Quellen es umgekehrt ist: auch den Heiligen bekannte man hier seine Sünden; doch um Fürbitte gebeten wurden nicht die Heiligen, sondern nur der, der dann auch laut antwortet: nur die Brüder vom Priester, dann der Priester vom Volk.
Joseph Andreas Jungmann: Missarum sollemnia I. Wien 1962, S. 290
Zur Opferung wurden neue Gebete eingeführt, die sich an jüdische Segenssprüche anzulehnen suchten. Beim Brot heißt die jüdische Formel: «der Du Brot hervorbringst aus der Erde»; daraus wurde nun: «panem, ... , fructum terrae et operis manuum hominum – das Brot, die Frucht der Erde und der menschlichen Arbeit». Ein falscher Wortgebrauch: «Frucht der Erde» sind im jüdischen Sprachgebrauch Kräuter (oder auch scharfe Knollen); zu Pesach wird beim Sedermahl ein Kraut gesegnet, Petersilie etwa: «der Du die Frucht der Erde schaffst».
Siehe auch: Triumphus stultitiae – Der Triumphzug der Dummheit / II. Das Wunder der Kommission / Die Neuordnung der Liturgie; E&E 17 (2012), S.29-32.

III.

«Sacrum quoque silentium suo tempore servetur – Auch das heilige Schweigen werde zu seiner Zeit bewahrt» (Sacr. Conc. 30): das war der Wille des Konzils. „Heiliges Schweigen“ ist ein in der Religionswissenschaft wohlbekannter Begriff; Rudolf Otto hat es in seinem Standardwerk „Das Heilige“ (Breslau 1917; Kap. 11. 3.) als «Ausdrucksmittel des Numinosen» dargestellt, Gustav Mensching ihm ein eigenes Werk gewidmet: „Das heilige Schweigen“ (Berlin 1926). Christliche Quellen bieten die Propheten: «Der Herr aber ist in Seinem heiligen Tempel; es schweige vor Seinem Angesicht alle Erde!» (Hab. 2, 20) und «Es schweige alles Fleisch vor dem Angesicht des Herrn, der sich erhoben hat von seiner heiligen Wohnung» (Zach. 2, 13). Ganz ähnlich beginnt das Cherubikon (das unserem Gesang zur Gabenbereitung entspricht) der alt-Jerusalemer Jakobusliturgie, am Karsamstag auch in der Basiliusliturgie gesungen: «Nun schweige alles sterbliche Fleisch ... denn der König der Könige, Christus, unser Gott, tritt hervor ...»
Heiliges Schweigen heißt also besonders Schweigen vor dem Erscheinen des Herrn. Doch nachdem schon der Ordo von 1965 es an einigen Stellen beseitigt hatte, so bei der Sekret, wurde es durch den Novus ordo missæ auch von seinem bedeutsamsten Ort verbannt: der Wandlung.
Die Institutio generalis verlangt, daß alle das Hochgebet «reverentia et silentio ... auscultent – ehrfürchtig und schweigend anhören» (78). «Anhören»: das heißt: es wird laut gebetet, geschwiegen wird also eben nicht. Später heißt es ausdrücklich, daß der Priester es «proferat – vorträgt» (147).
Siehe auch: Triumphus stultitiae – Der Triumphzug der Dummheit / II. Das Wunder der Kommission / Die Neuordnung der Liturgie; E&E 17 (2012), S.29-32.
An anderer Stelle freilich spricht auch die Institutio generalis von «heiligem Schweigen» – scheinbar: «Sacrum quoque silentium, tamquam pars celebrationis, suo tempore est servandum. ... In actu enim pænitentiali et post invitationem ad orandum singuli ad seipsos convertuntur; lectione autem vel homilia peracta, ea quæ audierunt breviter meditantur; post Communionem vero in corde suo Deum laudant et orant – Auch das heilige Schweigen ist als Teil der Feier zu gegebener Zeit zu halten. ... Beim Bußakt und nach einer Gebetseinladung besinnen sich alle für sich; nach einer Lesung aber oder nach der Homilie bedenken sie kurz das Gehörte; nach der Kommunion loben sie Gott und beten zu ihm in ihrem Herzen» (45). Doch eine Denkpause ist etwas anderes als heiliges Schweigen; das einzige, was hiervon noch als heiliges Schweigen angesehen werden könnte, ist das Schweigen nach der Kommunion. Doch auch das ist nicht sehr ernst gemeint: «Distributione Communionis expleta, pro opportunitate, sacerdos et fideles per aliquod temporis spatium secreto orant – Ist die Kommunionspendung beendet, beten der Priester und die Gläubigen gegebenenfalls einige Zeit still», steht dann an der einschlägigen Stelle der Institutio (88). Außerdem: «(Fideles) Sedeant autem ... atque, pro opportunitate, dum sacrum silentium post Communionem servatur – (Die Gläubigen) haben zu sitzen ... sowie gegebenenfalls nach der Kommunion, wenn das heilige Schweigen gehalten wird.» (43) – zu sitzen ist nicht die Körperhaltung, die heiligem Schweigen vor dem Herrn entspräche. Und während das unmittelbar anschließende Gebet nach der Kommunion (89) das Lob und Gebet im Herzen der Gläubigen angemessen weiterführt, stellen die gleich darauf folgenden «kurzen Mitteilungen, falls sie notwendig sind» (90.a), einen harten Bruch dar.

IV.

«Duae partes e quibus Missa quodammodo constat, liturgia nempe verbi et eucharistica, tam arcte inter se coniunguntur, ut unum actum cultus efficiant – Die zwei Teile, aus denen die Messe in gewisser Weise besteht, die Liturgie nämlich des Wortes und die eucharistische, werden so innig untereinander verbunden, daß sie eine Kulthandlung ergeben mögen» (Sacr. Conc. 56): mit dieser Anordnung stellte sich das Konzil einer unter den damaligen Theologen verbreiteten Neigung entgegen, Wort- und Opfergottesdienst voneinander zu trennen. Doch wie schon der Ordo von 1965 entschied sich der Novus ordo missæ für diese Theologen, gegen das Konzil: nach Altarkuß und Inzensation zelebriert der Priester bis zur Opferung von seinem Sitz aus (50), um dann zum Altar zu wechseln.
Siehe auch: Liturgie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils / Der Ordo von 1965; E&E 19 (2014), S. 14-44.

V.

Die Konzilskonstitution verlangt weiter, daß auch «Alia genera Musicae sacrae, praesertim vero polyphonia, in celebrandis divinis Officiis minime excluduntur, dummodo spiritui actionis liturgicae respondeant – andere Arten der sakralen Musik [als der Gregorianische Gesang], besonders aber die Polyphonie, bei der Zelebration der Gottesdienste keineswegs ausgeschlossen werden» (Sacr. Conc. 116). Angesichts dessen führen die Anordnung der Institutio generalis, das Hochgebet laut vorzutragen (147; 78), und ihr Verbot, gleichzeitig etwas anderes zu singen (32), zu einem Dilemma:
Schon beim gregorianischen Gesang ist es üblich, daß das Sanctus gesungen wird, während der Priester leise mit dem Hochgebet beginnt; ähnlich halten es auch der byzantinische Ritus und andere Riten des Ostens. Dieser gesamtkirchliche Brauch wäre nunmehr untersagt. Mehrstimmige Vertonungen des Sanctus aber in die Messe einzubeziehen wird dadurch fast und bei längeren Vertonungen ganz unmöglich, denn die Länge dieser Stücke zwingt den Priester, lange untätig am Altar zu stehen. Das beeinträchtigt, wo es denn noch möglich ist und noch geschieht, die wirkliche Teilnahme der Gemeinde: sein Stehen, den Blick wartend auf die noch nicht konsekrierten Gaben gerichtet, wirkt sinnlos. So erscheint der Chorgesang als Einlage, nicht mehr als Teil der Liturgie. Infolgedessen erlebt man dann oft, daß das Volk zu Beginn des Sanctus sich schlicht setzt.

VI.

«Itaque dies dominica est primordialis dies festus, qui pietati fidelium proponatur et inculcetur, ita ut etiam fiat dies laetitiae et vacationis ab opere. Aliae celebrationes, nisi revera sint maximi momenti, ipsi ne praeponantur, quippe quae sit fundamentum et nucleus totius anni liturgici – Daher ist der Sonntag der Ur-Feiertag, der der Frömmigkeit der Gläubigen vorgelegt und eingeschärft werden soll, so daß er auch ein Tag der Freude und der Entlastung von der Arbeit werde. Andere Feiern, wenn sie nicht wirklich von höchster Bedeutung sind, sollen ihm nicht vorgezogen werden; denn er ist Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres» (Sacr. Conc. 106).
Diese Anordnung der Liturgiekonstitution hatte zur Folge, daß nach der Präzedenzliste der Normæ universales de anno liturgico et de calendario des neuen Missale selbst Feste, die seit ältester Zeit höchsten Ranges waren, die Feste des heiligen Stephanus und des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes (II. 7.) einem Sonntag (II.6.) nachgeordnet sind.
Allerseelen ist zwar von höchster Bedeutung, aber es ist keine Feier, keine celebratio, sondern ein Gedenktag: Commemoratio omnium fidelium defunctorum. Von Anfang an wurde dieses Gedenken, wenn der 2. November auf einen Sonntag fiel, am folgenden Montag begangen, dem Wochentag, der selber traditionell dem Totengedenken gewidmet war. Der Präzedenzliste des neuen Missale zufolge verdrängt jedoch dieser Gedenktag nunmehr den Sonntag.
Siehe: Dilemmata und Niedergang des römischen Kirchenjahrs; E&E 24 (2019), S. 22.
W.H.W.
Siehe auch:
• Der blutleere Karneval der liturgischen Revolution •
• Ein seliger Papst – ein unseliger Pontifikat •
• Liturgie im Sinne des II. Vatikanischen Konzils •

Orietur Occidens