Moralia VII

Aus alter Zeit:
• DIE REVOLUTION IN L •
Mai 2005 — März 2007:
• MORALIA I •
April 2007 — April 2010:
• MORALIA II •
April 2010 — August 2012:
• MORALIA III •
August 2012 — Dezember 2013:
• MORALIA IV •
Januar 2014 — November 2015:
• MORALIA V •
Dezember 2015 — Juni 2017:
• MORALIA VI •

Orietur Occidens

Religionsfreiheit

Dienstag, 11. Juli 2017

Totalitärer Laïzismus

Religionsfreiheit ist eines der grundlegenden Menschenrechte. Nichtsdestoweniger hat sie ihre Grenzen: eine Religion kann nur soweit Freiheit beanspruchen, wie sie die Rechte Andersgläubiger respektiert, wie sie das staatliche Gewaltmonopol akzeptiert.
Darüber hinaus darf der Staat Rücksicht auf die grundlegenden Normen der eigenen Kultur einfordern: Menschenopfer wird in der abendländischen Kultur wohl niemand dulden wollen, selbst wenn sie nicht an Andersgläubigen vollzogen würden.
Eine andere Sache ist die „Ganzkörperverschleierung“ – gemeint sind Burqa‘ und Niqâb. Einerseits beeinträchtigt es niemanden, wenn eine Frau so verhüllt auf die Straße tritt; und das Empfinden von Fremdheit rechtfertigt keine Einschränkung der Religionsfreiheit. Andererseits sind Sicherheitsbedenken, wenn Menschen in völliger Verhüllung (Frau oder Mann – woher wüßte man das?) über unsere Straßen laufen, nicht abwegig. Und Menschen, die Spielarten des Islâm anhangen, die solches fordern, gar als gleichberechtigte Bürger zu akzeptieren, fällt schwer – eine Richterin, eine Polizistin in Burqa‘ erschiene hierzulande kaum zumutbar.
So erscheint auch ein Verbot der „Ganzkörperverschleierung“ auf europäischen Straßen vertretbar; jüngst wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte solche Verbot in Frankreich (Urt. v. 1.7.2014, Az. 43835/11) und Belgien (Urt. v. 11.07.2017, Az. 37798/13) bestätigt.
Anstößig sind demnach nicht die Verbote selber; anstößig ist aber die Urteilsbegründung: obwohl das Verbot ein Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Recht auf Privatsphäre sei, sei es «aber durch die höherrangigen Ziele der Verwirklichung einer demokratischen, offenen Gesellschaft gerechtfertigt und daher von den Betroffenen hinzunehmen». Mit solch schwammigen Formulierungen (die noch dazu mit der „Ganzkörperverschleierung“ nichts zu tun haben: eine Gesellschaft, die für verschleierte Frauen offen ist, ist nicht weniger offen als eine solche, die diese aus der Öffentlichkeit ausschließt; und was hat das mit Demokratie zu tun?), mit solchen Formulierungen läßt sich wohl jeder staatliche Eingriff in die Religionsfreiheit begründen.
Absurd auch die französischen Sanktionen gegen verschleierte Frauen auf der Straße: außer einer Geldbuße kann ihnen «die Teilnahme an einem Staatsbürgerkundeunterricht auferlegt werden». Würden sie einfach des Landes verwiesen: das wäre folgerichtig. Würde ihnen auferlegt, sich über andere Auslegungen der Sure 33, 59 unterrichten zu lassen, das wäre einleuchtend – wenn auch freilich dem weltanschaulich neutralen Staat kein Urteil darüber zusteht, welche Version des Islâm die richtige ist. Aber Staatsbürgerkundeunterricht gegen religiöse Normen: das klingt nach totalitärem Laïzismus.
Dieser Denkweise schließt sich die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, sozusagen das österreichische ZdK, an: «In der Ganzkörperverschleierung sieht die AKV das Symbol einer Gegenkultur, die religiöse Anweisungen und Traditionen vor rechtsstaatliche Grundsätze stellt», befand deren Präsident, Helmut Kukacka. Bemerkenswert ist, daß ein Amtsträger einer katholischen Laienvereinigung «rechtsstaatliche Grundsätze» über «religiöse Anweisungen und Traditionen» stellt und das nicht etwa auf den Islâm beschränkt – «Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen», erklärten Petrus und die Apostel (Apg. 5, 29).
Kurios ist, daß – à propos «rechtsstaatliche Grundsätze» – es seinerzeit im österreichischen Staat solch ein Verbot noch gar nicht gab: diese Rede hielt Herr Kukacka auf der Generalversammlung der AKV am 21. März, erst am 8. Juni 2017 wurde ein „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ erlassen.

W.H.W

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EU-Binnenmarkt

Freitag, 21. Juli 2017

Der sogenannte Gemeinsame Markt

In den ostmitteleuropäischen Ländern ist das durchschnittliche Einkommen deutlich geringer als in den westlicheren Ländern; so dürfte man hoffen, daß auch die Preise dort niedriger sind.
Die Wirklichkeit aber ist, daß dort Waren unter gleichem Namen und in gleicher Verpackung mit geringerem Packungsinhalt und in geringerer Qualität zu höherem Preis verkauft werden.
Nicht, daß die Menschen in Ostmitteleuropa dadurch einen echten Schaden hätten: es geht nicht um Waren, die auf dem Tisch eines kultivierten Abendländers*) auftauchten. Nichtsdestoweniger ist die Sache anstößig («Wir passen unsere Produkte der Nachfrage des Marktes an», wird «das immerwährende Argument der Erzeuger» zitiert (Alexandra Mostyn: Die Zwei-Esser-Gesellschaft Europas. taz.de) – als gäbe es in jenen Ländern einen Bedarf an höheren Preisen für geringerwertige Ware).
Anstößiger noch ist der Umgang der EU-Kommission damit. Der slowakische Ministerpräsident fordert mit gutem Recht deren «rasantes Handeln» in dieser Sache, droht, sonst «die Einfuhr von Waren aus der EU» für ein halbes Jahr einzustellen. Die EU-Kommission aber weigert sich, von den Konzernen einzufordern, was einem «Gemeinsamen Markt» entspräche, droht stattdessen den Slowaken, «einen Boykott sehe sie als eklatanten Bruch der Regeln des EU-Binnenmarktes».
Regeln des Binnenmarktes werden somit von den Staaten eingefordert, durchaus auch zuungunsten ihrer Bürger, nicht aber von den Konzernen.
Bemerkenswert ist**), daß es eine Union der Staaten ist, die so die Interessen von Konzernen den Staaten gegenüber durchsetzt.
*) Siehe: W.H.W: Was ist eigentlich abendländisch? E&E 20 (2015), S. 34-48
**) Vgl.: • Warum es hierzulande kaum Korruption gibt •

W.H.W

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Schlangengift – Antisera

Mittwoch, 23. August 2017

Menschenleben auf dem Freien Markt

Etwa 100 000 Menschen sterben im Jahr an Schlangenbissen, weitere 400 000 tragen bleibende Schäden davon (Süddeutsche Zeitung). Doch es gibt Antisera: wird rechtzeitig das richtige gegeben, sterben nur 0,5 Prozent der Gebissenen, sonst sind es bis zu 15 Prozent (Der Tagesspiegel).
In den letzten Jahrzehnten aber haben immer mehr Unternehmen die Produktion solcher Antiseren aufgegeben. 2014 hat Sanofi Pasteur die Produktion von Fav-Afrique eingestellt, «einem der wichtigsten Gegengifte gegen Schlangenbisse in Afrika. Die Herstellung sei nicht mehr profitabel genug» (TS); «das Verfallsdatum der letzten Bestände laufe im Juni 2016 ab» (Augsburger Allgemeine nach dpa).
Fav-Afrique war nicht nur irgendein Antiserum – das Besondere daran ist, «dass es nicht nur gegen eines, sondern gleichzeitig gegen die zehn häufigsten Gifte von Schlangen wirkt, die es in Afrika gibt. ... Fav-Afrique ist für die Ärzte in Afrika fast so etwas wie ein Allheilmittel. In den seltensten Fällen wissen die Opfer, welche Schlange sie gebissen hat» (SZ). «In Ghana hat ein indisches Produkt 2004 das französische ersetzt und die Todesrate durch Schlangenbisse stieg um das Sechsfache», zitiert die Augsburger Allgemeine den Leiter der australischen Schlangengiftforschung, David Williams. Als 2013 Ärzte ohne Grenzen in der Zentralafrikanischen Republik von FAV-Afrique «auf ein alternatives Produkt umsteigen mussten, stieg die Mortalität von etwa 0,5 auf zehn Prozent» (TS).
Die Herstellung sei nicht mehr profitabel genug gewesen, daraufhin stieg die Mortalität mal um das Sechsfache, mal um das Zwanzigfache – weil ein Unternehmen sich marktwirtschaftlich verhält.
Doch es wäre zu einfach, die Schuld allein dem französischen Unternehmen zuzuschreiben: «Seit 2006 war die Nachfrage um das Sechsfache eingebrochen. Immer weniger Krankenhäuser oder Ärzte kauften die Produkte. Denn viele können die hohen Kosten nicht aufbringen, die Medikamente einzulagern, um dann nicht zu wissen, ob sich der nächste Patient die Behandlung leisten kann» (TS). «Meistens sind es Hilfsorganisationen, die das Mittel den Opfern von Schlangenbissen in Afrika zur Verfügung stellen. Die Länder selbst können es sich in der Regel nicht leisten, so viel Geld auszugeben» (SZ). «So wurden manche Märkte über Jahre mit kaum wirksamen Gegengiftmedikamenten aus Asien überschwemmt. Die halfen nicht, die Menschen wurden skeptisch und gingen zu dubiosen Heilern, die meist auch nichts ausrichten konnten. So ging der Markt kaputt» (A.A.).
Also: die Betroffenen können sich kaum je das Antiserum leisten, nicht einmal die Staaten, weder das Antiserum selbst noch die Kosten für geeignete Lagerung. Hilfsorganisationen springen ein, die von Spenden und deutscher Kirchensteuer abhängen; aber auch deren Mittel sind begrenzt. Wirksam helfen könnten nur die wirtschaftlich starken Staaten; und auch nur sie können ausreichende Überprüfung der Wirksamkeit von Antiseren gewährleisten – wird der Markt sich selbst überlassen, so begünstigt er minderwertige Billigprodukte.
Die Absurdität des Freien Marktes: europäische Antisera, europäische Kühltechnik für deren Lagerung sind für Afrika kaum erschwinglich, und die westlichen Staaten verweigern sich; europäisches Geflügel ist in Afrika so billig, daß es die einheimische Geflügelzucht ruiniert, und die westlichen Staaten bestehen auf dem Freihandel, der das verursacht (SZ).

W.H.W

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ACK-Klausel kirchlicher Arbeitgeber

Freitag, 10. November 2017

Ein EU-Generalanwalt gegen das Grundgesetz

«Berufliche Anforderungen, die von religiösen Organisationen gestellt werden, unterliegen der gerichtlichen Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf einer rechtswidrigen Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erhoben wird», befindet ein Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (Schlussanträge vom 09.11.2017; Az.: C-414/16); er «vertritt die Auffassung, dass ein kirchlicher Arbeitgeber nicht verbindlich selbst bestimmen könne, ob eine bestimmte Religion eines Bewerbers nach der Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts seines/ihres Ethos darstelle.»
Der Anlaß: das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte eine (auf 18 Monate befristete) Stelle ausgeschrieben mit der Aufgabe, einen Bericht über die Einhaltung eines Übereinkommens der Vereinten Nationen durch Deutschland zu erarbeiten sowie dieses Evangelische Werk öffentlich und fachlich zu vertreten und dessen Meinungsbildungsprozeß intern zu koordinieren. Auf diese Stelle hatte sich auch eine konfessionslose Sozialpädagogin beworben, die keinen Universitätsabschluß hatte; sie wurde gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Daraufhin klagte sie auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von etwa 10.000 €, weil sie aus Gründen der Religion diskriminiert worden sei (Christian Rath: Dürfen Gerichte Kirchen kontrollieren? taz vom 10. 11. 2017).
Demzufolge müßte ein kirchlicher Verband, wenn er eine Stelle ausschreibt, die mit einiger inhaltlicher Verantwortung verbunden ist («öffentliche und fachliche Vertretung des ... Werks», «Koordination des Meinungsbildungsprozesses innerhalb dieses Verbandes»), um nicht der Diskriminierung aus Gründen der Religion schuldig zu werden, jeden auch unzureichend qualifizierten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn dieser keiner Kirche im Sinne des ACK angehört.
So abwegig das auch erscheinen mag: dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Trotz, welche kirchlichen Arbeitgebern die Entscheidung überlassen, welche religiösen Anforderungen sie an ihre Mitarbeiter stellen, legte das Bundesarbeitsgericht, statt sachgerecht und der deutschen Gesetzeslage gemäß zu entscheiden, dem Europäischen Gerichtshof «eine Reihe von Fragen vor», um «zu klären, ob die Klägerin aus der Sicht des Unionsrechts rechtswidrig diskriminiert wurde». Das gab jenem Generalanwalt die Gelegenheit zu solchen Bekundungen in seinen Schlußanträgen.
Sollte das von ihm instruierte Bundesarbeitsgericht «zu dem Ergebnis gelangen, dass das in Rede stehende deutsche Recht nicht im Einklang mit dem in der Richtlinie enthaltenen Verbot der Diskriminierung wegen der Weltanschauung ausgelegt werden könne, stünde der Klägerin nach dem Unionsrecht die Möglichkeit offen, gegen Deutschland eine Klage auf Schadenersatz aus Staatshaftung zu erheben» – Schadenersatz dafür, daß sich die Bundesrepublik an ihre grundgesetzliche Ordnung gehalten hat.
Nachtrag von Dienstag, 17. April 2018:
In recht verquasten Worten bestätigt der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-414/16) den Standpunkt des Generalanwalts. Es verweist die Sache dann ans die einzelstaatliche Gerichtsbarkeit zurück, fordert dabei aber, (3.) zugunsten der Bestimmungen der EU «jede entgegenstehende nationale Vorschrift unangewendet» zu lassen.
Es legt fest, daß (1.) kirchliche Personalentscheidungen «Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können» müssen. Dabei ist mit gerichtlicher Kontrolle die durch staatliche Gerichte gemeint, nicht etwa durch die Kirchengerichtsbarkeit.
„Trennung von Kirche und Staat“ wird gerne gefordert, wenn es zuungunsten der Kirche ist; hier, wo eine solche Trennung zugunsten der Kirche ausschlüge, ist von Seiten des Gerichtshofs keine Rede davon: in einer innerkirchlichen Sache wird der staatlichen Gerichtsbarkeit die Entscheidungsmacht zugebilligt.
Offen bleibt die Frage, ob der Gerichtshof ähnlich strenge Maßstäbe angelegt hätte, wenn etwa jemand, der die Demokratie oder die Bundesrepublik ablehnt, ein „Reichsbürger“ etwa, geklagt hätte, weil ihm eine staatliche Anstellung versagt worden wäre.

W.H.W

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Agenda 2010

Freitag, 19. Januar 2018

Politik gegen Einsamkeit

Einsamkeit macht krank: das ist Politikern der großen Parteien zu Ohren gekommen; darum rufen sie auf zum Kampf gegen Vereinsamung.
In der Tat kann die Politik dazu Wesentliches tun – und es ist ganz einfach:
sie braucht nur die Regelung der Agenda 2010 aufzuheben, daß Arbeitslose bundesweit jede Stelle annehmen müssen.

W.H.W

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Privatisierung

Donnerstag, 1. Februar 2018

Rechte und Pflichten des Eigentümers –
Rechte und Pflichten des Mieters

« (1) Die Wohnung ist unverletzlich. » (Grundgesetz, Artikel 13)
« (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. » (Grundgesetz, Artikel 14)
Am 21. September 2017 wurde der Wohnkomplex „Hannibal II“ in Dortmund-Dorstfeld geräumt, 753 Menschen mußten überstürzt ihre Wohnung verlassen: «In einer Stunde müssen Sie hier raus sein. Packen Sie nur das Nötigste ein!»
Der Grund: es waren schwerwiegende Brandschutzmängel entdeckt worden – die freilich in den Grundzügen durch ein Gutachten seit spätestens 2009 bekannt waren. «Die Gutachten und Nebengutachten standen öffentlich einsehbar im Internet» (RN).
Vor etwa zwanzig Jahren waren die Gebäude, damals in kommunalem Besitz, saniert worden; doch dann haben private Eigentümer sie herunterkommen lassen, den Brandschutz völlig vernachlässigt; der jetzige, schon einschlägig bekannt (die RN führen Fälle aus Wuppertal, Schwerin und Hannover an), hat daran nichts wesentliches geändert.
Die Bewohner leben seither zum Teil in Notunterkünften; der Eigentümer dagegen erfreut sich wieder seiner Rechte an seinem Eigentum. Die Stadt Dortmund hat ihm «die Schlüssel zu den Hochhäusern, die sie am 21. September an sich genommen hatte», zurückgegeben. Der hat den Mietern «drei Wochen Zeit gegeben, ihr komplettes Hab und Gut aus dem Gebäude zu holen. Ab dem 15. Februar soll den Hannibal niemand mehr betreten dürfen.»
Quellen:
Tobias Großekemper und Christoph Klemp: Schacht matt im Hannibal. Ruhr-Nachrichten, 18.10.2017
Hanna Voß: Das Haus ohne Hüter. taz vom 1.2.2018

W.H.W

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Essener Tafel

Dienstag, 27. Februar 2018

Rassismus?

Die Essener Tafel will nur noch Menschen mit deutschem Personalausweis neu zulassen. Das heißt, Ausländern, die noch nicht zugelassen sind, wird dieser kostenlose Zugang zu Lebensmitteln versperrt. Der Grund: drei Viertel der Kunden sind bereits Ausländer, unter ihnen viele Flüchtlinge.
Das hat den Verantwortlichen den Vorwurf des Rassismus eingetragen.
Aber das Problem liegt tiefer.
Nein, der Zustrom von Ausländern beeinträchtigt den Lebensstandard der Deutschen nicht, sie brauchen nicht ernsthaft zu teilen: der Versorgung eines Landes schadet eine höhere Bevölkerung nicht; es steigen dadurch Produktion und Konsum gleichermaßen (wenn es keine Subsistenzwirtschaft ist, bei der die Tragfähigkeit der Fläche erreicht wäre – aber Deutschland liegt eben nicht in der Sahelzone). Und viele Deutsche haben durch die Verwaltung des Zustroms und die Versorgung der Flüchtlinge Arbeit gefunden.
Falls nun Flüchtlinge Geld von hier in ihre Heimat schicken: das schadet Deutschland nicht, denn durch den Exportüberschuß gibt es in Deutschland sowieso zuviel überschüssiges Geld, das nur Blasen wirft.
Aber was auch steigt, ist die Zahl der Armen, der Bedürftigen; und zu ihnen gehören die meisten Flüchtlinge. Deren Versorgung können die Tafeln, solange sich ihnen keine neuen Quellen öffnen, nicht leisten, ohne daß es für einen jeden weniger wird. Die Versorgung der Flüchtlinge kann nur eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft sein.
So hat die Essener Tafel eine Lösung gewählt, die zwar durchaus nicht gut ist; aber zu einer wirklichen Lösung haben die Tafeln allein keine ausreichenden Möglichkeiten. Wenn die Armen – und nur sie! – sich um der Zugewanderten willen einschränken müssen, so ist das ungerecht; und wenn sie das spüren, so fördert das die Ausländerfeindlichkeit.
Das, was gegen Ausländerfeindlichkeit am hilfreichsten ist, sind Begegnungen zwischen Einheimischen und Ausländern – aber Warteschlangen vor der Essensausgabe sind eine sehr ungünstige Gelegenheit für solche Begegnungen.

Nachtrag von Sonntag, 4. März 2018:
Siehe auch:
Waltraud Schwab: Das System Tafel ist am Ende. Essays, 3./4.3.2018

W.H.W

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Neoliberalismus

Februar / März 2018

Freihandel und Lohnquote

Binnen weniger Tage verschiedene Nachrichten, die doch alle von der gleichen Stoßrichtung zeugen:

Dienstag, 20. Februar 2018

Von „Strafzöllen“, gar drohendem „Handelskrieg“ ist die Rede, weil die USA Zölle etwa auf europäische Stahlimporte einführen wollen. «Wir haben der US-Regierung auf höchsten Ebenen klar gemacht, dass wir zutiefst besorgt über Maßnahmen sind, welche die EU-Industrie treffen», verlautbart die EU-Kommission.
Auch wenn die gegenwärtige US-Regierung und ihre Wirtschaftspolitik sich keinerlei Sympathie erwerben: wenn ein großen Unternehmen einem Sub-Unternehmer, von diesem unverschuldet, Aufträge entzieht, so ist das schikanös. Aber: die EU ist kein Sub-Unternehmer der USA. Wenn die USA die europäischen Waren nicht zu brauchen meinen, dann muß ihnen das zugebilligt werden.
Das eigentliche Problem, von dem freilich die EU nicht redet, ist die Exportorientierung europäischer Länder, ganz besonders Deutschlands: «.. daß das Problem mit der bundesdeutschen Wirtschaft das ist, daß diese eine sehr «aktive Handelsbilanz» hat, das heißt ...»
Die Strafzölle könnten von Nutzen sein, wenn die deutsche Wirtschaft sie zum Anlaß nähme, sich von der Exportfixierung zu befreien.

Nachtrag von Sonntag, 11. März 2018:
Siehe auch:
Pascal Lechler: Trump hat nicht völlig Unrecht. tagesschau.de, 11.3.2018

Mittwoch, 28. Februar 2018

TTIP zur Zeit in die Ferne gerückt, CETA bereits vorläufig in Kraft; und schon sind weitere solcher Abkommen in Vorbereitung.
So etwa mit den Mercosur-Staaten (in Südamerika).
Ein Zeitungsartikel zeigt, daß das vorbereitete Abkommen – es sei «auf der Zielgeraden» – für alle Länder Nachteile hat:
«Die EU fordert eine Verschärfung des Patentrechts für Medikamente. ... Die in Lateinamerika übliche Herstellung von Generika-Medikamenten wäre damit in Frage gestellt.» «In den Mercosur-Staaten dürfte dies zu Preissteigerungen und damit zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung bei bedürftigen Menschen führen.»
«Die EU setzt auf Industrieexporte, während die Staaten des Südens ihre Rolle als Rohstofflieferant festigen und damit zugleich den Aufbau einer eigenen Industrie erschweren.» «Zum Beispiel möchte die EU ihre Automobilexporte Richtung Südamerika ausweiten. Brasilien stemmt sich gegen neue Konkurrenz auf diesem Markt und fürchtet Einbußen für die eigene Autoindustrie, die auf regionalen Export setzt.»
«Der Mercosur beharrt darauf, bessere Einfuhrquoten für ... Produkte seiner Agroindustrie auszuhandeln.» Doch europäische Landwirte können «mit den Monokulturen in Südamerika kaum konkurrieren ... die Landwirtschaft im Süden ... setzt auf Gentechnologie, sorgt für Abholzung im großen Stil und ist verantwortlich für weitere Umweltsünden sowie die gewaltsame Vertreibung von Indigenen und Kleinbauern.»
Die Verhandlungspartner sind sich offenkundig dessen bewußt, daß sie nicht im Interesse der Bevölkerung der Länder handeln, die sie vertreten: «„Beide Seiten haben geschworen, keine Verlautbarungen vor Ende dieser Gesprächsrunde von sich zugeben“, sagt Mercosur-Sprecher Luis Fernando Avalos. ... Treibende Kraft hinter den Verhandlungen ... sind die europäischen Exportstaaten, vor allem Deutschland. ... Die EU setzt auf Industrieexporte, während die Staaten des Südens ihre Rolle als Rohstofflieferant festigen und damit zugleich den Aufbau einer eigenen Industrie erschweren.»
Quelle:
Andreas Behn: Handelsabkommen Mercosur. taz vom 28. 2. 2018
Siehe auch:
Christoph Jehle: Was wurde aus TTIP, Ceta und den anderen Freihandelsabkommen? Telepolis, 13. Januar 2018
Billigfleisch in Massen? 5-Minuten-Info Mercosur. campact
 
Nun mag man sich fragen, ob der Exportüberschuß nicht zumindest in unserem Land für die Bevölkerung von Vorteil ist. Darauf antworten zwei Studien, deren Ergebnisse ein weiterer Zeitungsartikel referiert:

Donnerstag, 1. März 2018

„Lohnraub“ nennt es eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsbundes: er «koste die Arbeitnehmer in der EU im Durchschnitt 1.764 Euro pro Jahr ... In Deutschland sollen es sogar 2.169 Euro sein.»
Die Sache ist diese: die „Lohnquote“, der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen, lag 1975 bei 72 %, 2017 nur mehr unter 63 %. Doch die Studie greift nicht auf den Stand von 1975 zurück, sondern nur auf den schon viel geringeren von Anfang der neunziger Jahre: damals war sie bereits auf 66 % gesunken. Doch auch verglichen mit dieser schon niedrigen Quote haben Löhne und Gehälter jene Beträge eingebüßt, in Deutschland also gut 180 € im Monat.
Einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge sind die Mindestlöhne in der EU im letzten Jahr inflationsbereinigt im Schnitt um etwa 2,8 % gestiegen, in Deutschland aber leicht gesunken. In Frankreich ist der Mindestlohn um gut 1 € höher als in Deutschland, in Belgien um 0,63 €, in den Niederlanden um 0,84 €.
Quelle:
Eric Bonse: Gewerkschaften prangern Lohnraub an. taz vom 1.3.2018
Nachtrag von Samstag, 3. März 2018:
Den Zusammenhang zwischen Lohnzurückhaltung (so nennt er es unpolemisch) und Strafzöllen dargestellt hat
Heiner Flassbeck im Gespräch mit Mario Dobovisek:
„Die EU sollte jetzt einfach mal die Klappe halten“. Deutschlandfunk, 3.3.2018
Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel (Jac. 5, 4).

W.H.W

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Grenzen des Asylrechts

Montag, 12. März 2018

Gibt es Asyl für religiös Verfolgte?

«Politisch Verfolgte genießen Asylrecht» (Art. 16a (1) GG) – doch über religiös Verfolgte sagt das Grundgesetz nichts. Gilt nun das Asylrecht auch für sie?
Durch seine gegenwärtige Praxis zeigt das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, daß es das anders sieht. Es ist zu lesen, daß mittlerweile «etwa 90% der christlichen Antragsteller aus dem Iran und Afghanistan Ablehnungs- und Abschiebebescheide» erhalten.
Ich habe mit Menschen gesprochen, die im Iran zum Christentum konvertiert sind. Ich habe erfahren, daß ihnen dort Folter und Lebensgefahr drohen.
Allerdings werden Christen, die in den Iran abgeschoben werden, die dort dann gefoltert werden, denen danach aber die Rückkehr hierher gelingt, doch noch Asyl erhalten – nur haben sie damit zu rechnen, daß sie ihre Abschiebung dann werden bezahlen müssen.

W.H.W

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Bundesministerium des ..., für ... und Heimat

Donnerstag, 3. Mai 2018

Wozu brauchen wir ein Heimatministerium?

Lange war, sehr kontrovers, von einem Heimatministerium die Rede; und nun gibt es seit Mitte März ein bundesdeutsches «Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat». Nun hat der Minister seine Behörde zusammengestellt und einiges über sein Ministerium gesagt. Nur: was er gesagt hat, beantwortet nicht die Frage, wozu man ein Heimatministerium braucht.
Doch es gibt viele wichtige Aufgaben für ein Heimatministerium:
Denkmalschutz: Noch werden aus nichtigen Gründen die Heimat prägende Baudenkmäler abgerissen, so jüngst der Immerather Dom, oder schwer beschädigt, wie vor wenigen Jahren der Stuttgarter Hauptbahnhof, der der architektonisch wertvollste Bahnhof Deutschlands gewesen sein dürfte. Und es gibt viele Bauwerke, welche die unmittelbare Heimat prägen, die zwar nicht denkmalgeschützt sind, aber dennoch architektonische Qualität mit Ausdruckskraft verbinden. Um bei der Bahn zu bleiben: es sind kleinstädtische oder dörfliche Bahnhöfe, die vernachlässigt oder gar abgerissen werden, es sind Eisenbahnbrücken, die durch ausdruckslose Neubauten ersetzt werden, deren dauerhafte Haltbarkeit zudem oft zweifelhaft ist.
 Denkmalschutz, weit über die mit Plakette geschützten Baudenkmäler hinaus, ist eine sinnvolle und wichtige Aufgabe eines Heimatministeriums.
Landschaftsschutz: Im ländlichen Raum wird die deutsche Landschaft beherrscht von großen, oft riesigen ungegliederten Acker- oder Grünflächen; im Osten sind sie durch die LPGs, im Westen durch die Flurbereinigung entstanden – die Ergebnisse gleichen sich. Wenn man durch eines der wenigen Gebiete unversehrter bäuerlicher Landwirtschaft hierzulande (oder ein solches Gebiet im europäischen Ausland) fährt, sieht man, was an landschaftlicher Qualität der Heimat verloren gegangen ist. Es gibt Bemühungen, Feldraine, Hecken, Waldstreifen wiederherzustellen, vor allem als Wildkatzenkorridore – Korridore, die nicht nur Wildkatzen zugute kämen, sondern der gesamten ländlichen Fauna (und Wildkatzen reißen keine Schafe).
 Nicht minder beschädigen Verkehrsprojekte, besonders Straßenbau und Flußkanalisierung, die Landschaft, vernichten Spazierwege und Wandergebiete.
Wenn es auch auf Autobahnen weniger Unfälle gibt als auf Landstraßen: ihr Ausbau ist ein wenig tauglicher Weg, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn mehr und bessere Straßen erzeugen auch mehr Verkehr, zumal so auch der Weg zum Spazierweg immer länger wird , die Fahrt dorthin mit dem Auto sich immer mehr nahelegt.
 Landschaftsschutz durch Wiederherstellung gegliederter Felder mit Feldrainen und Hecken, durch Reduktion des Straßenbaus und Renaturierung kanalisierter Flüsse ist eine sinnvolle und wichtige Aufgabe eines Heimatministeriums.
 Dazu tritt der Schutz der Weidewirtschaft. Zur heimatlichen Landschaft gehören in weiten Teilen Deutschlands die Wacholderheiden und überhaupt Wiesen und Heiden. Für die Erhaltung dieser Kulturlandschaften ist extensive Beweidung notwendig. Hier verbindet sich der Landschaftsschutz mit dem Schutz der landwirtschaftlichen Kultur.
Schutz der landwirtschaftlichen Kultur: Der Schutz der heimatlichen Landschaft ist eng mit dem der landwirtschaftlichen Kultur verknüpft. Bekämpfung landwirtschaftlicher Monokulturen, Verhinderung von Überdüngung und übermäßigem Pestizideinsatz brächte auch eine Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft gegenüber der Agrarindustrie mit sich. Als wichtiger Schritt dazu ist auch die grundlegende Veränderung des Sorten- und Saatgutrecht vonnöten, das zur Zeit weitgehend dem Naturrecht entgegensteht, dem gemäß Bauern die Früchte der eigenen Ernte als Saatgut verwenden können. Dann könnten wieder hergebrachte heimatliche Sorten die Oberhand gewinnen, die zur Zeit im Handel gesetzlich weitgehend zurückgedrängt werden zugunsten minderwertiger Massenware der großen Handelssorten (man vergleiche etwa den Geschmack von Äpfeln alter Sorten mit dem der gängigen Handelssorten).
 Solcher Schutz der bäuerlichen Kultur ist eine sinnvolle und wichtige Aufgabe eines Heimatministeriums.
Siedlungsschutz: Kleinstädte und Dörfer sind gefährdet durch Stillegung von Bahnstrecken und Ausdünnung von Busverbindungen, durch die Schließung der Geschäften. Hier ist die Marktwirtschaft gescheitert; der Staat muß fördernd und fordernd eingreifen (fordernd: die Bahn ist ein staatliches Unternehmen). Auch Schulen und Behörden sind geschlossen worden: hier ist der Staat direkt verantwortlich. So wird für viele das Leben in ihrer Heimat beschwerlich, für jene, die nicht mit dem Auto fahren können, fast unmöglich.
 Viele Siedlungen, auch Teile von Groß- und Mittelstädten, sind durch Hochwasser gefährdet. Hier stimmen Landschafts- und Siedlungsschutz überein: kanalisierte Flüsse sind zu renaturieren, Überflutungsflächen zu schaffen.
 Solcher Siedlungsschutz ist eine sinnvolle und wichtige Aufgabe eines Heimatministeriums.
 Eine ganz andere Gefahr droht in Groß- und auch Mittelstädten: Menschen drohen ihr heimatliches Wohngebiet zu verlieren durch überhöhte Mieten.
 Mieterschutz, Mietenregulierung ist eine sinnvolle und wichtige Aufgabe eines Heimatministeriums.
Naturschutz ist nicht die eigentliche Aufgabe eines Heimatministeriums. Doch viele Aufgaben eines solchen Ministeriums kommen auch dem Naturschutz zugute: Der Rückgang der Zahl der Insekten geht nicht nur durch die Medien, er ist augenfällig, ebenso wie der der Zahl der Vögel. Der Landschaftsschutz schafft bessere Lebensbedingungen für die Fauna. Und dem Braunkohletagebau, welcher die Landschaft zerstört und ein Brennmaterial liefert, das die Luft belastet (wo es doch nicht an besseren Alternativen mangelt), sind viele Dörfer, ist der Immerather Dom zum Opfer gefallen.
 So ist Siedlungsschutz und sogar Denkmalschutz zugleich Naturschutz, so zieht auch der Naturschutz Nutzen aus dem Wirken eines wirklichen Heimatministeriums.
Wir brauchen ein wirkliches Heimatministeriums.

W.H.W

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und „Pussy Riot“

Dienstag, 17. Juli 2018

Ein doppelbödiges Urteil

Vor sechs Jahren hatten einige Damen, die sich als „Pussy Riot“ bezeichneten, in der Erlöser-Kathedrale in Moskau randaliert. Sie wurden daraufhin zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rußland verurteilt, zweien, die die volle Strafe verbüßt hatten, je 16.000 € Schmerzensgeld zu zahlen, der dritten, die vorzeitig entlassen worden war, 5000 €; dazu kommen 11.760 € Schadenersatz.
Das ist nicht unbegründet: die Richter monierten, daß die Strafe unangemessen streng gewesen, die fünf Monate lange Untersuchungshaft unzureichend begründet worden sei.
Doch abwegig ist es, daß es in diesem Urteilsspruch auch heißt, die Meinungsfreiheit der Damen sei verletzt worden – als könne Meinungsfreiheit das Randalieren in einer Kirche rechtfertigen. Hätten die Richter wohl auch geurteilt, die Meinungsfreiheit sei verletzt worden, wenn in einem westeuropäischen Parlament oder in ihrem eigenen Gerichtssaal randaliert worden wäre und deshalb gegen die Täter ein Strafurteil gesprochen worden wäre?
Wunderlich ist der zusätzliche Vorwurf der Richter, die Frauen seien dadurch gedemütigt worden, daß sie, unter Aufsicht von Sicherheitskräften, in Glaskästen vor Gericht erscheinen mußten – als könnten Glaskästen so entwürdigend wirken wie (ein Photo zeigt es) der Auftritt der drei in der Kirche.

W.H.W

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Prä-Expositionsprophylaxe und Flußeindeichungen

Montag, 4. Juni 2018

Sehr unterschiedliche Bereiche – die gleiche Mentalität

Prä-Expositionsprophylaxe“ – das meint: gesunde Menschen nehmen ständig Medikamente, um in sexueller Promiskuität leben zu können, ohne allzu sehr mit einer HIV-Infektion rechnen zu müssen. Bei Geringverdienern und ALG-Empfängern sollten deren Kosten übernommen werden, meint ein Fraktionsvorsitzender im nordrhein-westfälischen Landtag.
Das erinnert mich an scheinbar ganz anderes: immer höhere Eindeichungen gegen zunehmende Hochwasserbedrohung an Flüssen. Eindeichungen helfen zunächst, wenn auch mit hohen Kosten, und sind auch in vielen Fällen sinnvoll. Aber sie sind kein Patentrezept gegen jegliche Hochwasserbedrohung. Letztlich reduzieren sie die Fläche, die dem Hochwasser zur Verfügung steht, dadurch erhöht sich die Fließgeschwindigkeit des Wassers, erhöht sich der Wasserdruck, immer weiterer Ausbau wird nötig, und doch oder gar ebendeswegen droht immer neue Gefahr. Ähnlich droht die Prä-Expositionsprophylaxe zu Resistenzbildung der Viren zu führen; zudem stehen noch andere Geschlechtskrankheiten zur Verfügung.
Beides hat gemeinsam, daß mit technischen Aufwand die viel bessere natürliche Lösung systematisch vermieden werden soll: Monogamie im einen Fall, Überflutungsflächen an den Flüssen im anderen.

W.H.W

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Gutachten «Soziale Wohnungspolitik»

Samstag, 25. August 2018

Entblößter Wirtschaftsliberalismus

In einem Gutachten unter dem Titel «Soziale Wohnungspolitik» hat der „Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ bemerkenswerte Empfehlungen veröffentlicht. So sollte (6. Empfehlungen / 4.) die Mietpreisbremse «ersatzlos gestrichen werden», (6. / 5.) der Soziale Wohnungsbau «nicht wiederbelebt, sondern im Gegenteil zurückgefahren werden».
Eine erfreulicher klingende Seite des Gutachtens ist, daß es erklärt (4.3. Wohngeld / 4.): «(f) Eine substanzielle Wohngelderhöhung würde dazu beitragen, die Subjektförderung zu stärken und die mietpreisinduzierte Alg II Bedürftigkeit zu vermeiden», und fordert (6. / 6.): «a. Die Höhe des Wohngelds sowie die Grenzen für die anrechenbare Miethöhe sollten angehoben und regelmäßig aktualisiert werden.»
Aber auch, wenn in dem Gutachten auf eine Studie verwiesen wird (4.3), der zufolge «die Einführung von wohngeldähnlichen Gutscheinen in den USA nicht zu einem generellen Anstieg der Wohnungsmieten geführt hat», so erscheint doch die Vorstellung phantastisch, der Staat könne durch Wohngeld die Bezahlung jeder Miete gewährleisten, die von Vermietern gefordert wird, als könne es keine Vermieter geben, die diese Möglichkeit zu ungebremsten Mieterhöhungen zu nutzen wüßten.
Doch etwas später ist zu erfahren, daß das auch gar nicht so gemeint ist. In einem Kommentar berichtet Martin Reeh von der Vorstellung des Gutachtens im Bundeswirtschaftsministerium: «Die Frage, ob London nicht ein abschreckendes Beispiel für einen ungeregelten Wohnungsmarkt sei, konterte [der beim Gutachten federführende Professor] Breyer ungerührt: Die hohen Preise seien eben Ausdruck der Attraktivität der Stadt» – von Wohngeld, das das alles auffinge, keine Rede mehr.
Ich versuche, mir einen Mediziner vorzustellen, der als Maßnahme gegen Infektionskrankheiten die Abschaffung von Antibiotika vorschlägt und auf den Einwand, daß dann infizierte Menschen sterben würden, antwortet, daß sei eben Ausdruck der Vitalität der Bakterien.

W.H.W

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Kein Säugling im Landtag

Donnerstag, 30. August 2018

Der eigentliche Skandal

Eine Abgeordnete erscheint mit ihrem sechs Wochen alten Sohn zur Sitzung im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Sie trägt das schlafende Kind in einem Tragetuch vor der Brust. Daraufhin wird sie vom Landtagspräsidenten (er gehört einer sich christlich nennenden Partei an) des Saales verwiesen. Die Geschäftsordnung sehe Mütter mit Kindern im Plenarsaal nicht vor (ein argumentum ex silentio). Er bitte darum, dass alle Landtagsmitglieder diese Regeln beachteten.
Das dieses Vorgehen Mütter mit Säuglingen benachteiligt, ist bereits ausgiebig moniert worden. Auch mir leuchtet es nicht ein, wie ein schlafender Säugling stören könnte; doch darüber mag man geteilter Meinung sein.
Der eigentliche Skandal liegt in einem Teil der Begründung: «auch aus Gründen des Kinderschutzes» (Thüringer Allgemeine); er würde deshalb jedem Abgeordneten empfehlen, sich um eine Betreuung für sein Kind zu kümmern (Welt) – als könnte es für den Säugling einen besser schützenden Ort geben als den an der Brust der Mutter.
Um so schöner ein Kommentar der Mutter, Madeleine Henfling (SPIEGEL ONLINE): «Ohnehin lassen sich kleine Kinder nicht einfach betreuen, die wollen bei Mama oder Papa sein.»

W.H.W

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Gemeinbindung des Eigentums

Mittwoch, 12. September 2018

Kein Raum für ein Kind

Eine Familie – Mutter, Vater, ein Kind von nicht ganz zwei Jahren – hat in Stuttgart und weitem Umkreis seit zwei Jahren eine bezahlbare geeignete Wohnung gesucht, vergeblich. Aus der Not heraus zieht sie schließlich in eine leerstehende Wohnung.
Die Folge: die Wohnung wird von der Polizei geräumt; die Familie, nun wieder in einer völlig unzureichenden Wohnung, soll für die Räumung mehr als 10.000 € bezahlen.
Das Grundgesetz sagt (Art. 14 (2)): «Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.» Niemand hat das Recht, eine Wohnung einfach leerstehen zu lassen, wo Wohnungsnot herrscht.
Und der Christ erinnert sich ans «Fringsen», an das von Kardinal Frings erklärte Recht, sich in der Notzeit (nach dem Krieg) Kohle von Kohlewagen zu nehmen. Es gibt allerdings einen Unterschied: beim Fringsen wurde etwas genommen, was sonst letztlich jemand anders bekommen hätte. Die Wohnung aber stand auf unabsehbare Zeit leer.
Der Innenminister des Landes, der einer sich christlich nennenden Partei angehört, erklärte dazu: «Wer Wohnungen besetzt, ist nichts anderes als ein Dieb, der sich an fremdem Eigentum vergreift.»
Ob nun, wie der Minister meint, linksextremistische Kräfte an den dortigen Wohnungsbesetzungen beteiligt waren, ist für die Bewertung des Handelns jener Familie und der polizeilichen Reaktion darauf bedeutungslos.

W.H.W

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Wirtschaftsliberalismus

Montag, 19. November 2018

Privatisierung und Preisentwicklung

In den letzten Jahren kam die Türkei vor allem durch die Bemühungen ihres Präsidenten in die Schlagzeilen, den Staat in eine Tyrannis umzugestalten. Zudem aber führte sein Regime wirtschaftsliberale Reformen durch.
Die Folgen beschreibt beiläufig ein Zeitungsartikel:
«Neben der allgemeinen Wirtschaftskrise in der Türkei, die für viele Käufer das Buch oft schon zum Luxusprodukt werden lässt, macht den Verlagen vor allem der hohe Papierpreis zu schaffen. Grund dafür ist, dass der allergrößte Teil des für den Buchdruck benötigten Papiers importiert werden muss und angesichts des Absturzes der türkischen Lira nun astronomische Preise für das Importpapier fällig werden.
Jetzt rächt sich, dass die Regierung von Präsident Erdoğan bei ihrem Programm, alle staatlichen Firmen zu privatisieren, schon vor zehn Jahren auch die staatliche Papierfabrik Seka verhökert hatte. Die neuen Besitzer machten den Laden dicht und verkauften stattdessen die wertvollen Grundstücke, auf denen vorher die Papierfabrik stand.» (Jürgen Gottschlich: Buchmesse in Istanbul / Atatürk ist wieder da. taz vom 19.11.2018)
Anfangs brachte Erdoğans Regierung durch die Abkehr vom kemalistischen Laïzismus eine wirkliche Erleichterung für die Christen und auch für die nationalen Minderheiten – Aramäer, Armenier, Kurden. Doch das wurde zunichte gemacht, seitdem das Regime sich immer mehr dem Ausbau der Tyrannis widmete und dabei immer nationalistischer wurde.
Die Vorbereitung auf die letzten Wahlen brachten eine Erleichterung, gerade auch, aber nicht nur für die Christen: «.. hat „der politische Druck auf die Verlage eher nachgelassen“. „Die Situation ist längst nicht mehr so harsch wie vor zwei Jahren.“» (l.c.)
Doch nun zeigt sich auch, daß außerhalb der Kreise des Regimes der Kemalismus noch virulent ist – so hysterisch militant, wie wir es sonst von der politischen Korrektheit kennen: «Vor wenigen Tagen forderte die Opposition geschlossen [(!)] den Rücktritt des Direktors der Religionsbehörde Diyanet, Ali Erbaş, weil dieser einen bekennenden Atatürk-Verächter, den islamistischen Schriftsteller Kadir Mısıroğlu, durch einen Besuch [(!)] aufgewertet hatte.» (l.c.)

W.H.W

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Der Vatikan und der Klimawandel

Montag, 26. November 2018

Ein diskreditierter «globaler Führer» gegen die Erderwärmung

Im Rahmen einer internationalen Klimakonferenz wurde im Vatikan ein Programm vorgestellt, den Klimawandel unter Kontrolle zu bringen, welches – in der Tat geschmacklos – «die zehn Gebote des Klimawandels» vorlegt.
Und ein einschlägiger konservativer katholischer Blog schäumt: «die neue Weltdiktatur»; und andere, mehr oder weniger solide, schäumen mit.
Nun gehört es sicher nicht zu den eigentlichen Pflichten des Vatikans, zu einem naturwissenschaftlichen Phänomen und den technischen Frage der Bewältigung des Problems Stellung zu nehmen; doch sieht auch hierin Papst Franziskus seine Aufgabe (vor einiger Zeit hat Kardinal Cupich, Mitglied des Komitees für die Vorbereitung der Tagung zum Schutz der Minderjährigen in der Kirche, erklärt, der Papst habe sich mit Wichtigerem zu beschäftigen als mit Mißbrauch, so etwa mit dem Problem des Klimas oder der Einwanderung). Aber angesichts jener nicht maßlosen «zehn Gebote» von «Weltdiktatur» zu reden ist unsinnig («Du sollst kein Fleisch mehr essen» steht erst in den deutschen Erläuterungen als 7. Gebot; das Original ist: «Verzehr von Rindfleisch reduzieren»).
Warum diese Aufregung?
Diese Gebote sind vom selbsternannten «globalen Führer in der nachhaltigen Entwicklung» vorgelegt worden, einem Mann, der sich völlig diskreditiert dadurch, daß er zugleich radikalen Marktliberalismus und Abtreibung befürwortet. Wir Psychologen nennen es „Halo-Effekt“: was ein so diskreditierter Mann sagt, nimmt man an, könne nur falsch sein. Überhaupt: den Klimawandel bekämpfen zu wollen wird als irgendwie politisch korrekt angesehen und erscheint darum, ebenso verständlich wie unberechtigt, für konservative Katholiken unannehmbar.
Klimawandel ist eigentlich kein moralisches Thema. Dennoch einige Anmerkungen dazu:
Die Erderwärmung für real zu halten habe ich begonnen, als ich (vor langer Zeit schon) darauf hingewiesen wurde, daß anders es kaum zu erklären sei, daß jene „Ötzi“ genannte Gletschermumie nach Jahrtausenden recht unversehrt vom Eis freigegeben wurde. Daß diese Erwärmung sich nicht nur auf die Alpen beschränkt, wird durch weitere Beobachtungen hinreichend wahrscheinlich gemacht.
Wie sehr der Klimawandel menschengemacht ist, kann ich ebensowenig einschätzen wie, welche Folgen er im einzelnen hat (wird er gar für Mitteleuropa eine Abkühlung herbeiführen, weil er den Golfstrom zum Erliegen bringt?). Aber eine Folge erscheint gewiß: der Anstieg des Meeresspiegels. Und der bedeutet nicht nur, daß das Wohngebiet vieler Menschen verloren zu gehen droht, sondern auch viel wertvollste Ackerfläche (Bengalen, Tongking) und damit die Ernährung der Weltbevölkerung gefährdet wird.
Und auch, sollte der Klimawandel nicht überwiegend menschengemacht sein: daß menschlische Maßnahmen ihn zumindest mäßigen können, ist eine begründete Annahme.
Darum mein Appell:
Liebe Neoliberale, liebe Kommissare der politischen Korrektheit, bitte diskreditiert sinnvolle Anliegen nicht dadurch, daß Ihr Euch öffentlich dafür einsetzt!

W.H.W

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Asylrecht

Freitag, 10. Mai 2019

Fatale Nachsicht Gewalttätern gegenüber

Vier Asylbewerber «hatten kurz vor dem Jahreswechsel in Amberg wahllos Passanten angegriffen und auch Polizisten attackiert. Insgesamt waren 21 Menschen von der mehrstündigen Attacke betroffen, 15 von ihnen erlitten – zumeist leichte – Verletzungen» (afp).
«.. wahllos Passanten angegriffen» bei einer «mehrstündigen Attacke» – also keineswegs Taten im Affekt –, und «15 von ihnen erlitten – zumeist leichte – Verletzungen» – das heißt: es gab auch schwere Verletzungen bei den Opfern.
Einer der Täter hat nun eine Freiheitsstrafe abzubüßen, die drei anderen wurden jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Das Asylrecht ist vom Naturrecht und von den unantastbaren Grundrechten des Grundgesetzes (Art. 16a / Art. 1 (3); 19 (2); 79 (3)) gewährleistet.
Doch wenn Gewalttäter unter den Asylbewerbern nicht ernsthaft bestraft werden, wenn in einem Fall gar «ein Abschiebungsverbot festgestellt» wird «wegen seiner Minderjährigkeit», so entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, es gäbe für sie einen gesetzlosen Raum, so wird Angst geschürt vor Asylbewerbern, das heißt: auch vor der großen Mehrheit völlig unschuldiger Asylbewerber, so wird dadurch das Asylrecht selbst desavouiert – skandalös gerade für die, die, wie wir, fürs Asylrecht eintreten.
Flüchtlinge, die wir kennen, sehen das nicht anders.
Andererseits werden Flüchtlinge, deren Asylbegehren sehr begründet ist, abgeschoben.
Nachtrag von Samstag, 8. Juni 2019:
Ähnliche Milde erfahren auch indigene Deutsche, auch Rechtsextreme:
Drei junge Männer «haben einen Menschen getötet in menschenverachtender Weise. Sie haben als Gruppe ... ohne Hemmungen auf den Geschädigten eingeschlagen», so die Richterin.
Dennoch wurden sie nur wegen Totschlags verurteilt, zu zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen, auch jener Angeklagte, der «die Tat diktiert, den Angeklagten ... instrumentalisiert, die Wut organisiert und selbst einen erheblichen Beitrag geleistet» habe, wie es wiederum die Richterin darstellt.
Wieso nicht wegen Mordes? «Mörder ist, wer
 aus Mordlust, ... oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
 ... oder grausam oder ...
einen Menschen tötet»
(§ 211 (2) StGB).
Ob das Verbrechen aus Mordlust, aus Sadismus oder aus Haß geschehen ist: niedrige Beweggründe waren es jedenfalls; und grausam war die Tat ebenfalls: «Der Getötete erlitt laut Rechtsmedizinern schwerste Gesichts- und Kopfverletzungen.»
Waren es Rechtsextreme? Einer von ihnen jedenfalls «habe ein Hakenkreuz auf der Brust tätowiert», und auch bei den anderen habe es Hinweise gegeben. Doch das fügt zu den niedrigen Beweggründen und zur Grausamkeit der Tat nichts hinzu.
Abwegig aber ist, wenn, wie hier zitiert wird, eine Fachreferentin von der RAA Sachsen bemängelt, daß «das Gericht die Möglichkeit der Homophobie als niederen Beweggrund für die Tat überhaupt nicht berücksichtigt» habe – eine Phobie ist ein Grund, wegzulaufen, nicht zuzuschlagen; und schlüge ein Phobiker, wenn er nicht mehr weglaufen kann, in Panik doch zu, so wäre das Tötung im Affekt [was freilich bei diesem Tatablauf ausgeschlossen ist] und somit kein niederer Beweggrund.

W.H.W

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Kopftuchverbot

Freitag, 17. Mai 2019

Kampf gegen den Islam oder gegen das Elternrecht?

Am Donnerstag hat die österreichische Regierung, im übrigen für ihren Sozialabbau berüchtigt, kurz noch vor ihrem Ende ein Gesetz durchs Parlament gebracht, das es Grundschulkindern verbietet, ein Kopftuch zu tragen («.. bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das zehnte Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt»). Tags darauf ist von der Integrationsbeauftragten de Bundesregierung zu hören, daß sie ähnliches im Sinn habe. «Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd – das sehen auch die meisten Muslime so. Alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützen – ... bis zum Verbot – sollten geprüft und angegangen werden.» Es ist wirklich absurd, und wirklich sehen das auch die meisten Muslime so. Nur: es ist nicht minder absurd, wenn kleine Mädchen lackierte Nägel tragen – warum also fordert sie nicht deren Verbot?
Und seit etwa einem Jahr läuft eine Unterschriftenaktion von TERRE DES FEMMES: „DEN KOPF FREI HABEN!“, die «ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs bei Minderjährigen vor allem in Bildungsinstitutionen» fordert. Zur Begründung heißt es unter anderem: «frei sein von: der Sexualisierung des kindlichen Körpers als Lustobjekt» – als machte ein Kopftuch ein Mädchen zum «Lustobjekt». Weitere bemerkenswerte Gedanken treten bei dieser Petition hinzu, etwa: «frei sein von: Gesundheitsrisiken durch Licht- und damit Vitamin D-Mangel / allgemeinen Entwicklungsstörungen durch Bewegungsmangel». Wenn Kopfbedeckungen so gefährlich für die Gesundheit sind, läge es doch nahe (auch der Gleichberechtigung wegen), sich um Mädchen und Jungen gleichermaßen zu sorgen und Baseball-Caps zu verbieten (was ästhetisch jedenfalls von Vorteil wäre). Und wenn es um die Gesundheit geht, so wäre ein Verbot von Piercings und Tattoos für Kinder und Jugendliche jedenfalls sehr viel sinnvoller.
Man sollte ehrlich sein: es geht darum, den Islam aus der Öffentlichkeit zurückzudrängen (durch das Verbot für Mädchen im Grundschulalter, vor der Pubertät, die in der Tat der weitestverbreiteten Auffassung des Islam zufolge noch nicht zum Kopfbedeckung verpflichtet sind) oder durch die Hintertür zu verbieten (durch ein Verbot für Mädchen bis zur Religionsmündigkeit oder gar bis zur Volljährigkeit).
Nun sind wir durchaus nicht der Meinung, daß der Islam zu Deutschland gehöre; seine Anwesenheit ist kein schützenswertes Gut. Doch schon Papst Gregor d. Gr. hat für Juden das Recht auf ungestörte Ausübung ihrer Religion eingefordert (Ep. Qui sincera ad Paschasium Neap.); mit der gleichen Argumentation können ähnliche Rechte für Muslime eingefordert werden. Auch ist die Religionsfreiheit grundgesetzlich (Art. 4) geschützt; und es wäre zudem unredlich den Muslimen guten Willens gegenüber, die im Vertrauen auf unsere Rechtsordnung hierher gekommen sind, ihnen deren Grundrechte vorzuenthalten.
Wir bleiben beim Lob der Grauzone.
Was aber an den Verboten und Verbotsbegehren auch für Christen schlimm ist, sind die Begründungen:
I. Ein von der ZEIT interviewter Pädagoge erklärt: «Wenn ein Mädchen mit acht, neun Jahren ein Kopftuch anlegt, ist das weder auf ihre religiöse Mündigkeit noch auf ihren freien Willen zurückzuführen. Die Kinder werden entweder animiert oder aber gezwungen. Das heißt, der freie Wille des Kindes wird stark manipuliert.» In der Tat kann kein Kind dieses Alters unbeeinflußt entscheiden, sein freier Wille wird in der Tat manipuliert. Doch die Aussage dieses Pädagogen impliziert, daß besser der Staat über das Kind bestimmen solle als die Eltern.
II. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes befindet: «Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen.» Und jener Pädagoge pflichtet bei: «Für ein Verbot an Grundschulen spricht außerdem, dass Mädchen mit Kopftuch ausgeschlossen oder gemobbt werden könnten [könnten !]. Kinder in diesem Alter können sehr brutal sein ...». Mit anderen Worten: persönliche Besonderheit sei integrationsfeindlich, könne gar zu sozialem Ausschluß und Mobbing führen; dagegen habe nicht die Pädagogik anzugehen, sondern die Schüler sollten auf solche Besonderheit verzichten – Konformismus wäre so eine pädagogische Forderung.
III. «Öffentliche Schulen müssen für alle Minderjährigen eine angstfreie Entwicklung ermöglichen und als neutrale staatliche Orte religiöse und ideologische Symbolik vermeiden», fordert die Petition von TERRE DES FEMMES. Abgesehen davon, daß das Kopftuch kein religiöses Symbol ist: Schüler hätten demnach in der Schule ihre Religion zu verbergen – nota bene: sich verbergen müssen für «eine angstfreie Entwicklung»! Nachdem die Petition ein Dutzend Punkte angeführt hat des Inhalts, Mädchen müßten «frei sein von ...» und «frei sein für ...» – hier also soll die Freiheit enden.
Siehe auch:
• Was gefährdet den Schulfrieden? •
• Wem gehören die Kinder? •
• Verschärfte Leitkultur und strenge Denkabstinenz •

W.H.W

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Ultra-Nationalisten

Donnerstag, 6. Juni 2019

Es ist Haß, zielt auf Menschen

«PRO ... wird als Kontrast und Protest gegen das steuerfinanzierte Moslem-Fest am Sonnabend eine Kundgebung mit rituellem Schweinegrillen in Riechweite zum islamischen Zuckerfest veranstalten», so die Ankündigung der Lokal-Rechten.
Das zeigt, daß das, was diese Leute bewegt, nicht etwa Xenophobie oder Islamophobie ist, sondern Haß.

W.H.W

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Soziale Marktwirtschaft

Juni 2019

Einst galt sie als christlich-demokratische Wirtschaftspolitik

«Portugal: Die Regierung betreibt eine energische Sparpolitik, will damit das Haushaltsdefizit um ein Drittel senken. Die Folge: die Politik der Regierung wird von den internationalen Milchmädchen, voran der deutschen Bundeskanzlerin, gelobt, die Arbeitslosigkeit steigt, der Lebensstandard sinkt, das Haushaltsdefizit wächst um ein Fünftel.»
Dies haben wir im September 2012 geschrieben. Seither hat sich alles geändert.
Im November 2015 wurde in Portugal eine neue Regierung eingesetzt, die sich daran machte, «die von Brüssel und Berlin aufgezwungene harte Sparpolitik zu beenden. Die Renten wurden wieder angehoben, der Mindestlohn steigt, von den Konservativen gestrichene Feiertage sowie die Sozialhilfe wurden wieder eingeführt, die Lohn- und Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst nahm man schrittweise wieder zurück, und die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte wurden gestrichen.
Im öffentlichen Dienst wurde die 35-Stunden-Woche eingeführt. Auch Privatisierungen hat man gestoppt. Gleichzeitig wurden die Steuern für Besserverdienende angehoben. Alles Maßnahmen also, die zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen.
Wer glaubte, dass all das zu dem von Brüssel und Berlin prophezeiten Desaster führen würde, sah sich getäuscht. Ganz im Gegenteil: Die Wirtschaft wächst, die Arbeitslosenquote sinkt. Portugal hält die Defizitvorgaben ein und zahlt seine Schulden an den Internationalen Währungsfonds schneller ab als geplant.» (Reiner Wandler: Portugal; in: Sozialdemokratie in Europa. taz vom 10.6.2019)
Eine maßgebliche Rating-Agentur stufte Portugal 2017 «erstmals seit Jahren wieder über dem „Ramschstatus“ ein und führt es jetzt „im Bereich für Investitionen“. Portugal kann sich wieder günstig an den Finanzmärkten finanzieren». (Reiner Wandler: Raus aus dem Ramschstatus. taz vom 30.11.2017)
Soziale Marktwirtschaft, vergleichbar der, die sich, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, in den fünziger und sechziger Jahren in Bundesdeutschland bewährt hat, damals unter christlich-demokratisch geführten Regierungen.
Doch in Portugal bedurfte es jetzt einer Links-Koalition, solch eine Politik durchzusetzen.
In Spanien dagegen regierte die konservative Regierung bis zu diesem Jahr wirtschaftsliberal, hielt sich «strikt an die Sparvorgaben aus Brüssel und Berlin, samt Kürzungen bei Gesundheit, Bildung und Forschung. Ohne sichtlichen Erfolg: 2016 lag das Defizit deutlich über vier Prozent und auch 2017 und selbst 2018 wird Spanien wohl nicht unter die 3-Prozent-Hürde kommen.» (l. c.)

W.H.W

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Obdachlosigkeit

Donnerstag, 1. August 2018

Hausrecht vor Grundrechten

Eine Gruppe obdachloser Frauen, die meisten über 70. «Aus aktuellen Statistiken der Landesregierung geht hervor, dass die Obdachlosigkeit in Nordrhein-Westfalen binnen eines Jahres um fast 40 Prozent gestiegen ist.» Ein Zeitungsartikel (Anett Selle: Besetztes Haus in Köln / DB schmeißt obdachlose Frauen raus. taz vom 31.7.2019) hebt eine Neunundsiebzigjährige hervor, die Kinder großgezogen hat, zwei Krebserkrankungen überlebt hat und nun, da sie, obwohl sie Rente erhält, keine Wohnung gefunden hat, seit zwei Jahren obdachlos ist. «Mehrfach sei sie bestohlen und geschlagen worden, auch in Notunterkünften». Nun sind diese Frauen in ein Haus gezogen, das seit Jahren leersteht.
Das Haus gehört den „DB Immobilien“, ist also Bundeseigentum. Die Frauen haben gleich bei der Bahn angerufen, um das zuvor ja leerstehende Haus zu kaufen.
Wenn auch von Fachleuten bestätigt wurde, daß das Haus in bewohnbarem Zustand ist, so ist es durchaus nicht hochwertig; daher wäre mit entsprechender öffentlicher Förderung von Wohneigentum der Kauf durch Rentnerinnen möglich.
Doch: «Die Bahn habe es zur Bedingung für Gespräche gemacht, dass die obdachlosen Frauen das Haus verlassen» – mit anderen Worten: die Frauen wieder auf die Straße gewiesen.
Es endete damit, daß die Polizei das Haus geräumt hat. Eine Bahnsprecherin teilte mit, das Grundstück solle verkauft werden – aber nicht an diese Frauen.
Die Neunundsiebzigjährige lebt wieder auf der Straße.
Das Grundgesetz billigt jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu (Art. 2 (2)), das auf der Straße oder in Notunterkünften nicht zu gewährleisten war, ebensowenig – «bestohlen und geschlagen » – wie das Recht auf Eigentum (Art. 14 (1)). «Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht», sagt Artikel 1 (3) des Grundgesetzes. Das Hausrecht der Bahn, das nur auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch beruht, kann dem nicht entgegenstehen; und ihr Eigentumsrecht unterliegt der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 (2)).
Bahn und Polizei aber haben anders entschieden.
P.S.: Aus einem Zeitungsartikel vom nächsten Tag ist zu erfahren, daß Ähnliches in Griechenland der Fall ist: noch vor zehn Jahren gab es kaum obdachlose Griechen; danach begann das Regime der Troika, in der die deutsche Bundesregierung nicht ohne Einfluß ist, und heute seien es allein im Athener Stadtzentrum etwa 1.500.

W.H.W

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Lohnprellerei

Mittwoch, 16. Oktober 2019

Das Bundesarbeitsgericht hält den Weg frei

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Es bleibt legal, Arbeiter um ihren Lohn zu prellen, wenn der entsprechende Weg eingehalten wird.
Der Weg ist folgender: Ein großes Unternehmen beauftragt für einen großen gewerblichen Bau einen Bauunternehmer. Der braucht nicht solide zu sein, sondern nur billig. Wenn er dann am Ende zahlungsunfähig ist, seinen Arbeitern die Löhne nicht auszahlen kann, so braucht auch das große Unternehmen, das solvent ist und das aus dem Werk dieser Arbeiter Ertrag zieht, ihnen ihre Löhne nicht zu zahlen.
Laut Neuem Testament schreit der Lohn, der den Arbeitern vorenthalten wird, zum Himmel, und «ihr Schreien gelangt zu den Ohren des Herrn Sabaoth» (Jak. 5, 4) – nicht aber zu denen des Bundesarbeitsgerichts.
In alter Zeit war ins Bürgerliche Gesetzbuch der Paragraph 829 gekommen, der „Millionärsparagraph“, der den, dessen nicht verantwortliche, weil etwa minderjährige Kinder einen Schaden verursacht haben, verpflichtet, «den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf» – ein Prinzip der Billigkeit («epicheja» (S. Thomæ Aqu. S. Th. IIa IIæ q. 120 a. 1) nannten es die Scholastiker), das die moderne Rechtsprechung nicht mehr zu kennen scheint.

W.H.W

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Grenzen des Asylrechts

Montag, 25. November 2019

Deutsche Beihilfe zur Christenverfolgung

Nach wie vor werden vom Islam konvertierte Christen im Iran verfolgt, schwer gefoltert – selber habe ich mit geflüchteten Opfern ausgiebig gesprochen – und auch getötet. Nach wie vor werden vom Islam konvertierte Christen aus Deutschland und Österreich in den Iran abgeschoben. Das Land Bayern mit C-haltiger Regierung ist dabei auffällig beteiligt; so wurde von dort jüngst ein kirchlich und sozial sehr integrierter konvertierter Katholik abgeschoben (Roland Lory: Ali L.: Zuverlässig, fleißig, abgeschoben. Merkur.de, 15.11.19). Die Konversion könnte ja vorgeschoben sein, meinen Behörden und Gerichte – auch wenn diese Konvertiten noch so engagiert in ihren Pfarrgemeinden sind. Sind sie zudem mit Deutschen verheiratet, ändert das wenig – es könnte ja eine Scheinehe sein; schließlich wohnt das Paar nicht zusammen (sie wohnen nicht zusammen, weil der Iraner, der selber in einer Notunterkunft wohnt, aus Gründen des Ausländerrechts nicht zu seiner Frau ziehen darf, die in einem anderen Bundesland lebt und arbeitet).
Es ist der evangelische bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der sich wieder – seine erste Intervention hatte nicht genügt – für das Asylrecht der konvertierten Christen einsetzt, die „Glaubensprüfungen“ des Nürnberger Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Gerichte kritisiert: «Häufig werde aus kirchlicherseits nicht nachvollziehbaren Gründen die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels geflüchteter Menschen angezweifelt und auf dieser Basis eine Ablehnung des Asylantrags ausgesprochen.»

W.H.W

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Glyphosat

Mittwoch, 15. Januar 2020

Erlaubt und verboten zugleich – die Kosten trägt der Gewerbetreibende

Glyphosat, das wahrscheinlich krebserregende Herbizid, schon ausführlich besprochen, bleibt in der EU bis 2023 in der Landwirtschaft erlaubt.
Glyphosat ist verboten, in Lebensmitteln, so auch in Honig.
Ein Imker hat, freiwillig, seinen Honig auf Glyphosat prüfen lassen. Das Ergebnis: der zulässige Grenzwert ist weit überschritten worden, zum Teil um mehr als das Hundertfünfzigfache.
Das heißt: «Der betroffene Honig sei nachweislich „nicht verkehrsfähig“», dürfe «nicht verkauft werden. Der Schaden betrage rund 60.000 Euro.» (zdf)
«„Wir haben uns entschlossen, die Imkerei zu schließen. ...“ Ein Problem ist auch die Entsorgung [des verseuchten Honigs]: Bisher habe er noch kein Unternehmen gefunden, das die vier Tonnen Honig annimmt.» (taz)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft reagiert zynisch: «„Wir bedauern den Schaden ... . Aber es handelt sich um einen Einzelfall.“» (taz)
Davon, daß das Ministerium den Schaden ersetzen werde, ist nicht die Rede. Statt dessen rät es den Imkern, «sich mit den landwirtschaftlichen Betrieben abzusprechen» (taz). Das aber ist weltfremd: die Imker können die landwirtschaftlichen Betriebe nicht verpflichten, sich auf Absprachen einzulassen; und die Imker wüßten nicht, «wohin mit ihren Stöcken, denn die Bienen befliegen eine Fläche von über drei Quadratkilometern.» (taz)
Den – wirtschaftlich vernichtenden – Schaden trägt allein der Gewerbetreibende; doch die Verantwortung liegt ganz beim Gesetzgeber, der Glyphosat den einen (unverantwortlicherweise) erlaubt, den anderen (zu Recht) verbietet und so Gewerbetreibende vor eine für sie unlösbare Aufgabe stellt.
Imkerei ist notwendig nicht nur für die Produktion von Honig, den man entbehren könnte, und von Wachs, das man weniger gut entbehren kann, sondern – besonders in der Zeit des Insektensterbens – für die Befruchtung von Obstbäumen und weiteren Nutzpflanzen.
Quellen:
Mit Glyphosat verseucht – Imker kippen Honig vor Ministerium aus. 15.1.2020
Isabel Röder: Vier Tonnen Honig für den Müll. taz vom 15.1.2020
Aurelia Stiftung: „Klebriger Protest“ – Imker verschütten Honig am Agrarministerium und fordern konsequenten Insektenschutz. 15.1.2020

W.H.W

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  Ab März 2020:
• MORALIA VIII •

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